Das CVJM-Sozialwerk Wesermarsch bietet für die Betreuten der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ein differenziertes Wohnsystem, das sich an ihren unterschiedlichen Bedürfnissen und individuellen Kompetenzen orientiert.
Wohnen gehört neben den Bereichen Arbeit, Nahrung und Kleidung zu den sozialen Grundlagen der menschlichen Existenz. Die Wohnung gibt dem Menschen die Möglichkeit zur individuellen Lebensgestaltung und bietet den Raum für Selbstbestimmung und Eigenständigkeit.
Der Wohnbereich will einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen und zur Integration von Menschen mit Behinderungen leisten.
Grundlage für alle Wohnbereiche des CVJM-Sozialwerkes Wesermarsch ist das Normalisierungsprinzip, das besagt, dass Menschen mit Behinderungen zusammen mit ihren Betreuern ihre Lebensbedingungen so gestalten sollen, dass sie in möglichst allen Belangen denen von Menschen ohne spezifischen Hilfebedarf entsprechen. Weiterhin orientiert sich der Wohnbereich an dem Begriff "Gemeindenahe Wohnform". Das Einzugsgebiet des Wohnbereiches ist das gleiche wie das der Werkstätten (WfbM). Unsere 12 Wohnstätten und die angeschlossenen Wohngemeinschaften sind über die Stadt Nordenham, die angrenzenden Gemeinden und Lemwerder verteilt. Sie bieten Platz für insgesamt 175 Personen.
Die Wohnstätten sind Teil des differenzierten Wohnbereiches. Sie sind damit eingebunden in ein durchgängiges und umfassendes Betreuungssystem, das den wechselnden Ansprüchen und Notwendigkeiten der Bewohner während ihres Aufenthaltes in den verschiedenen Wohnformen unserer Einrichtungen gerecht wird.
Unsere Wohnstätten sind so konzipiert, dass nicht vorrangig Hilfe im Rahmen der momentanen Behinderung gewährleistet sein soll. Im Vordergrund steht vielmehr der Abbau der Hilfsbedürftigkeit, das Bemühen, den ganzen Menschen zu fördern und vor allem lebenspraktisch so weit zu bringen, dass er möglichst an allen Geschehnissen teilnehmen kann.
Aufnahmekriterien:
Aufnahme finden werkstattfähige Männer und Frauen mit einer geistigen Behinderung als Primärbehinderung. Die Wohnheimunterbringung erfolgt nach §§ 53, § 54 und § 55 SGB XII.
Weitere Kriterien für eine Aufnahme sind:
- Formloser schriftlicher Antrag
- Amtsärztliches Gutachten
- Freiwilligkeit und Motivation
- Interesse am gemeinschaftlichen Leben
- Beschäftigungsverhältnis in einer WfbM
- Kostenübernahmeerklärung
- Abschluss eines Heimvertrages
Vor der Aufnahme findet in der für den neuen Bewohner vorgesehenen Wohnstätte ein ausführliches Aufnahmegespräch statt, an dem neben dem zukünftigen Bewohner und Fachpersonal des CVJM-Sozialwerkes Wesermarsch auch bisherige Hauptbezugspersonen (Eltern, Verwandte etc.) teilnehmen. Ein mehrtägiges Probewohnen vor der endgültigen Aufnahme wird generell angeboten.
Kosten:
Die Kosten für die Unterbringung in unseren Wohnstätten werden auf Antrag in der Regel vom zuständigen Sozialamt im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen.
Kurzzeitbetreuung:
Für Familien mit behinderten erwachsenen Angehörigen bieten unsere Wohnstätten die Möglichkeit einer sogenannten Kurzzeitbetreuung an. Hierfür stehen ganzjährig mehrere Plätze zur Verfügung.
Personal:
In unseren Wohnstätten sind überwiegend Mitarbeiter tätig, die über eine Ausbildung als Erzieher oder Heilerziehungspfleger verfügen. Der jeweilige Personaleinsatz wird dem notwendigen Hilfebedarf unserer Bewohner angepasst.
Heimbeirat:
Die Interessenvertretung unserer Bewohner gegenüber dem CVJM-Sozialwerk Wesermarsch nimmt der gewählte Heimbeirat im Rahmen des gesetzlichen Auftrages des Heimgesetzes wahr.
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