Das CVJM-Sozialwerk Wesermarsch bietet an diversen Standorten in der Wesermarsch Wohnmöglichkeiten für Menschen im Erwach- senenalter mit geistigen Behinderungen und unterschiedlichem Unterstützungsbedarf an.
In den Wohnstätten leben insgesamt 180 Menschen mit geistigen Behinderungen, die tagsüber in den Werkstätten und der Förder- bereich des CVJM-Sozialwerkes Wesermarsch tätig sind oder die Seniorentagesstätte aufsuchen.
In den Wohngruppen und Wohngemeinschaften finden Menschen mit geistigen Behinderungen ein auf mehrere Jahre oder auch auf Dauer angelegtes Wohnumfeld. Der Umfang der Unterstützung richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Einzelnen und reicht von einer umfassenden Rund-um-die-Uhr-Versorgung in allen Lebenslagen bis hin zur stundenweisen Unterstützung in einzelnen Lebensbereichen.
In den Wohnstätten gilt das Normalisierungsprinzip. Die Menschen mit Behinderungen werden mit entsprechender Unterstützung in die Lage versetzt, ihre Lebensbedingungen so zu gestalten, dass sie in möglichst allen Belangen denen von Menschen ohne spezifischen Hilfebedarf entsprechen. Sie sollen sich in ihrer Wohnung wohl fühlen und umfassend am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Alle Betreuungsangebote der Wohnstätten haben das Ziel, die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen. Sie sind im Sozialgesetz- buch XII (§§ 53, §54 und §55) vorgegeben.
Die Kosten für die Unterbringung in unseren Wohnstätten werden auf Antrag in der Regel vom zuständigen Sozialamt im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen.
Die Interessenvertretung unserer Bewohner gegenüber dem CVJM-Sozialwerk Wesermarsch nimmt der gewählte Heimbeirat im Rahmen des gesetzlichen Auftrages des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) wahr.
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