Psychisch erkrankte Menschen, die sich den Anforderungen des Arbeitsmarktes nicht gewachsen fühlen, finden einen Arbeitsplatz in der Zweigwerkstatt Nordenham, Atenser Allee 115.
Nach einem zweiwöchigen unverbindlichen Praktikum in der Werkstatt kann die/der Bewerber/in bei der Arbeitsagentur oder einem Rentenversicherungsträger die Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX beantragen. Der begleitende Dienst der Werkstatt steht hierbei beratend zur Seite.
Liegt die Kostenübernahme vor, folgen nach einem dreimonatigen Eingangsverfahren ein bis zwei Jahre Berufsbildung. In dieser Zeit erwirbt die/der Teilnehmer/in berufliche Grundkenntnisse in folgenden Bereichen: - Hauswirtschaft
- Holzbearbeitung
- Industriemontage und Verpackungsarbeiten
- Kreative Projektarbeiten im Kunstatelier
Im werkstatteigenen Laden mit Wäschereiannahmestelle haben die Teilnehmer/innen die Möglichkeit, sich im Dienstleistungswesen zu erproben.
Im Anschluss an die Berufsbildung kann die/der Beschäftigte dauerhaft im Arbeitsbereich der Werkstatt tätig werden. Dafür ist ein Kostenanerkenntnis des zuständigen Sozialhilfeträgers erforderlich. Die Werkstatt ist Zulieferer und Kooperationspartner der Wirtschaft und erhält überwiegend Aufträge von Firmen aus der Region. Es handelt sich hierbei z.B. um die Fertigungsbereiche Kabelkonfektionierungen, Löt-, Netz-, Silicon- und Aludrahtarbeiten.
Neben der beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung werden folgende begleitende Maßnahmen angeboten: - Berufsschulunterricht mit besonderem Förderangebot
- Therapeutisches Reiten
- Sportunterricht
- Autogenes Training
- Kunst- und Projektarbeiten
Die individuellen Fähigkeiten und Belastungsgrenzen bestimmen den Verlauf der beruflichen Teilhabe. Daher werden bei Bedarf Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt und weitergehende Eingliederungschancen wahrgenommen.
Die z.Zt. 45 beschäftigten Mitarbeiter/innen der Werkstatt werden von qualifiziertem Fachpersonal betreut. Es handelt sich z.Zt. um fünf Gruppenleiter/innen und zwei Pädagoginnen des begleitenden Dienstes. Weitere Honorarkräfte oder Kooperationspartner werden nach fachlichem Ermessen beteiligt.
Der begleitende Dienst bietet eine individuelle Beratung an und unterstützt den persönlichen Verlauf der beruflichen Eingliederung. Er leistet - die Beratung in beruflichen und persönlichen Angelegenheiten, sowie im Umgang mit der eigenen Erkrankung,
- eine enge Zusammenarbeit mit gesetzlichen Betreuern, Angehörigen, ambulanten Betreuern, Behörden und Ärzten,
dem Sozialpsychiatrischen Dienst, dem Psychiatrischen Krankenhaus und Einrichtungen mit psychiatrischen Hilfen, - die Erstellung von Eingliederungsplänen und Entwicklungsberichten,
- die Vermittlung begleitender Maßnahmen,
- bei Bedarf Medikamentenverabreichung und Krisenintervention,
- die Vorbereitung und Durchführung von externen Praktika auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und
- eine bedarfs- und personenzentrierte Förderplanung in Zusammenarbeit mit den Fachkräften im Gruppendienst.
Rahmenbedingungen - Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
- Während der beruflichen Qualifizierung im Berufsbildungsbereich erhalten die Beschäftigten kein Entgelt,
sondern Sozialleistungen des zuständigen Kostenträgers. - Während der Beschäftigung im Arbeitsbereich erhält der Beschäftigte ein Arbeitsentgelt.
- Die Arbeitszeit beträgt von Montag bis Freitag 36 Stunden. Teilzeitbeschäftigung ist im Einzelfall möglich.
- Ein Fahrdienst wird durch die Werkstatt bereitgestellt.
Die Werkstatt ist Mitglied im Sozialpsychiatrischen Verbund des Landkreises Wesermarsch. |